8. 8.1 Mit Gutheissung der Beschwerde und entsprechender Aufhebung des Entscheids des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 16. Februar 2022 ist das Arrestgesuch vom 15. Februar 2022 vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland rechtshängig. Die Beschwerdeführer reichten am 21. Februar 2022 auch beim Regionalgericht Bern-Mittelland ein Arrestgesuch ein. Werden mehrere Arrestgerichte angerufen, ist das erste Gericht nach den Grundsätzen der Rechtshängigkeit alleine zuständig (KREN KOSTKIEWICZ, in: Schulthess Kommentar zum SchKG, 4. Aufl. 2017, N. 4 zu Art. 272 SchKG).