Damit sei das Regionalgericht Berner Jura- Seeland zur Beurteilung des Arrestgesuchs zuständig. Daneben stehe aber bei unbekanntem Aufenthalt des Schuldners in Analogie zur Praxis des Vollstreckungsschuldners mit Wohnsitz im Ausland auch der Arrestort am Sitz der Drittschuldnerin und damit vorliegend der Bank in Bern offen, weshalb auch das Regionalgericht Bern-Mittelland zuständig sei. Bei zwei gleichzeitig angerufenen Gerichten verhänge das zuerst angerufene den Arrest über sämtliche Vermögenswerte in der Schweiz. Demnach sei vorliegend das zuerst angerufene Regionalgericht Berner Jura-Seeland zur Arrestlegung zuständig (pag.