2 4. 4.1 Gegen die beiden Nichteintretensentscheide des Regionalgerichts Berner Jura- Seeland vom 16. Februar 2022 und des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 23. Februar 2022 haben die Beschwerdeführer beim Obergericht des Kantons Bern am 28. Februar 2022 jeweils eine Beschwerde erhoben. Sie beantragen in den beiden Beschwerden, der jeweilige regionalgerichtliche Entscheid sei aufzuheben und die Sache zur materiellen Beurteilung an das jeweilige Regionalgericht zurückzuweisen.