Der Entscheid des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 13. Januar 2022 wird aufgehoben und das Verfahren CIV 21 4697 wird bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheides des Gerichts in E.________ zur Frage der materiellen Zulässigkeit der vom Ehemann am 29. Oktober 2021 gestützt auf Art. 114 ZGB eingereichten Ehescheidungsklage sistiert. 2. Die erstinstanzlichen Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 600.00, werden den Parteien je hälftig auferlegt und mit separater Rechnung einverlangt.