Rechtsanwalt B.________ macht ein Honorar von CHF 3'145.00 zuzüglich Auslagen (CHF 44.40) und MWSt. (CHF 245.58) geltend. Das Honorar liegt im ermittelten Rahmen und kann genehmigt werden. 5 Die Kammer entscheidet: 1. Die Berufung wird gutgeheissen.