1. Die Parteien sind seit Dezember 2016 verheiratet und lebten gemeinsam in E.________. Laut (rechtskräftigem) Eheschutzentscheid des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 21. Mai 2021 wurde der gemeinsame Haushalt der Parteien ab dem 31. Oktober 2019 aufgehoben. Der Ehemann hat am 29. Oktober 2021 die Scheidungsklage in E.________ eingereicht, wo sie am selben Tag rechtshängig wurde. Am 1. November 2021 (Poststempel) klagte die Ehefrau beim Regionalgericht Berner Jura-Seeland auf Scheidung.