Mit Entscheid vom 13. Dezember 2022 erteilte die Vorinstanz der Beschwerdegegnerin in der Betreibung Nr. ________ des Betreibungsamtes Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland, die definitive Rechtsöffnung für den Betrag von CHF 45'689.00 nebst Zins zu 5% seit dem 5. März 2017 (Ziff. 1), auferlegte die auf CHF 500.00 festgesetzten Gerichtskosten dem Beschwerdeführer und verurteilte ihn zur Bezahlung einer Parteientschädigung in der Höhe von CHF 100.00 an die Beschwerdegegnerin (Ziff. 3, pag. 57 ff.).