Auch die Höhe der Beiträge für den Karateunterricht hätte sich damals nicht endgültig bestimmen lassen. Im Verfahren CIV 20 339 seien zwischen den Schlussvorträgen und dem Entscheid des Regionalgerichts vier Monate verstrichen, weshalb sich die Höhe der von der Beschwerdegegnerin geleisteten Zahlungen nur (falsch) hätte festsetzen lassen. Vor diesem Hintergrund sei es dem Regionalgericht im Verfahren CIV 20 339 unmöglich gewesen, die von der Beschwerdegegnerin bereits geleisteten Zahlungen zu beziffern.