_ beträgt somit CHF 1'471.75 (Honorar CHF 1'334.00, Auslagen CHF 32.55 sowie Mehrwertsteuer CHF 105.20). 9.4.4 Die Gerichtskosten für das oberinstanzliche Verfahren werden somit auf insgesamt CHF 2’971.75 bestimmt (Entscheidgebühr: CHF 1'500.00, Kosten Kindsvertretung: CHF 1'471.75) und den Berufungsbeklagten je hälftig auferlegt (ausmachend [gerundet] je CHF 1’485.90). Sie werden den Berufungsbeklagten noch separat in Rechnung gestellt. 9.5 Was die Parteikosten anbelangt, sind diese von beiden Berufungsbeklagen selber zu tragen.