zu Art. 301 ZPO [der dem Kind allerdings eine Möglichkeit zur selbstständigen Ergreifung eines Rechtsmittels einräumt, wenn es im erstinstanzlichen Verfahren nicht vertreten und nicht über sein Recht auf Verfahrensteilnahme informiert wurde]; bejahend MICHEL/STECK, in: Basler Kommentar, a.a.O., N. 13 zu Art. 301 ZPO; HERZIG, Die Partei- und Prozessfähigkeit von Kindern und Jugendlichen sowie ihr Anspruch auf rechtliches Gehör, in: AJP 2013, S. 182 ff.).