7. 7.1 In ihrem Eventualantrag beantragt die Berufungsklägerin, Rechtsanwältin B.________ sei ihr als unentgeltliche Rechtsbeiständin zur Seite zu stellen. Dies würde voraussetzen, dass die Berufungsklägerin selbstständig zur Ergreifung eines Rechtsmittels befugt wäre, worauf im Folgenden näher einzugehen ist.