7 daher von Montag bis Freitag nicht viel Qualitätszeit mit ihr verbringen. Weil sich die Berufungsklägerin ihrer Mutter etwas stärker verbunden fühle als ihrem Vater, sei ihr die gemeinsame Zeit mit ihr sehr wichtig. Falls nun die regionalgerichtlich vorgesehene Regelung aufrechterhalten würde, hätte dies zur Folge, dass sie nur noch jede zweite Woche Qualitätszeit mit ihrer Mutter verbringen könne. Überdies habe die Mutter ein Pferd, das auch die Berufungsklägerin reite.