295 ff.). 2.8 Als Reaktion auf die Replik des Berufungsbeklagten verfasste die Berufungsbeklagte persönlich ein Schreiben, das sie dem Obergericht am 18. Januar 2023 über ihre Vertretung zukommen liess (pag. 32; Beilage zur Eingabe vom 18. Januar 2023). 2.9 Am 19. Januar 2023 beantragte der Berufungsbeklagte, die Eingabe der Berufungsbeklagten vom 18. Januar 2023, inklusive dem persönlichen Schreiben der Berufungsbeklagten vom 17. Januar 2023, sei aus den Akten zu weisen (pag. 327 f.). Dazu nahm die Berufungsbeklagte am 27. Januar 2023 Stellung (pag. 331 f.). 2.10 Mit Schreiben vom 30. Januar 2023 beantragte Rechtsanwältin B.__