3 des regionalgerichtlichen Dispositivs). Die Gerichtskosten auferlegte es den Eltern zu gleichen Teilen und verpflichtete sie vereinbarungsgemäss zur Tragung ihrer eigenen Parteikosten (pag. 185 ff.). 2.5 Gegen diesen Entscheid hat die Berufungsklägerin am 25. November 2022 beim Obergericht des Kantons Bern Berufung eingelegt beziehungsweise durch Rechtsanwältin B.________ Berufung einlegen lassen. Sie beantragt die Neuregelung des «persönlichen Verkehrs» zum Berufungsbeklagten.