Hinsichtlich der Obhuts- und Betreuungsregelung der gemeinsamen Kinder konnten die Parteien keine Einigung erzielen. Nach einer zwischenzeitlichen Sistierung des Verfahrens nahm das Regionalgericht das Verfahren wieder auf und hörte die Kinder (insgesamt zweimal) an. 2.4 Mit Eheschutzentscheid vom 14. November 2022 genehmigte das Regionalgericht die zwischen den Parteien geschlossene Trennungsteilvereinbarung. Es beliess die beiden Kinder für die Dauer der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts unter der gemeinsamen elterlichen Sorge, mit alternierender Obhut und Wohnsitz der Kinder bei ihrer Mutter.