2. 2.1 Am 31. Dezember 2021 reichte die Berufungsbeklagte beim Regionalgericht Bern- Mittelland ein Eheschutzgesuch ein. Sie beantragte namentlich, die Kinder seien unter ihre alleinige Obhut zu stellen und unterbreitete – für den Fall des Fehlens einer einvernehmlichen Lösung – einen Vorschlag für die Regelung des Kontaktrechts des Berufungsbeklagten (pag.