volles Honorar CHF 1’975.00 Auslagen MWSt-pflichtig CHF 59.25 Mehrwertsteuer 7.7% auf CHF 2’034.25 CHF 156.65 Total CHF 2’190.90 nachforderbarer Betrag CHF 425.45 Die Berufungsbeklagte hat dem Kanton Bern die ausgerichtete Entschädigung zurückzuzahlen sowie Rechtsanwältin D.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald sie dazu in der Lage ist.