Im Umfang der Zahlung dieser amtlichen Entschädigung geht der Anspruch auf den Kanton Bern über. Subsidiär dazu hat der Berufungskläger dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen, sobald er dazu in der Lage ist. Schliesslich hat der Berufungskläger Rechtsanwältin B.________ den nachforderbaren Betrag zu entrichten, sobald er dazu in der Lage ist.