16 Die Kammer entscheidet: 1. Die Berufung wird gutgeheissen. Der Zwischenentscheid des Regionalgerichts Bern- Mittelland vom 21. Oktober 2022 wird aufgehoben und die Sache wird zur weiteren Behandlung an das Eheschutzgericht zurückgewiesen. Die für den Berufungskläger mit Verfügung vom 7. Oktober 2022 superprovisorisch angeordnete elektronische Überwachung (Ziff. 7 der Verfügung) sowie die superprovisorische Weisung (Ziff. 8 der Verfügung) werden aufgehoben. Die elektronische Fussfessel ist umgehend zu entfernen.