ZGB (als gesetzliche Grundlage für die elektronische Überwachung der angeordneten Massnahmen nach Art. 28b Abs. 1 ZGB) eingeführt wurde, verlangte, dass von häuslicher Gewalt betroffene Personen besser geschützt werden, indem der Täter ein elektronisches Armband oder eine elektronische Fussfessel tragen muss. Das Anliegen der Motion war nicht auf die Änderung des materiellen Rechts, sondern auf die Vollstreckung gerichtet, indem gewährleistet werden sollte, dass zum Schutz des Opfers angeordnete