6 was dem Grundsatz von Treu und Glauben widerspreche und auf Parteilichkeit hindeute. Im vereinfachten Verfahren gelte die gemÃĪssigte (soziale) Untersuchungsmaxime, welche nur eine Mitwirkung bei der Feststellung des Sachverhalts und der Beweiserhebung vorsehe, nicht aber die Entgegennahme falsch eingereichter Rechtsschriften. Zudem trete nur die Berufungsbeklagte auf, so dass es sich nicht um Kinderbelange handle und die Offizialmaxime nicht zum Tragen komme.