3.2 Die Berufungsbeklagte, vertreten durch Rechtsanwältin D.________, schloss mit Berufungsantwort vom 15. Dezember 2022 auf kostenfällige Abweisung der Berufung. Auch sie stellte für das Berufungsverfahren ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung der Unterzeichnenden als amtliche Anwältin. Sie verzichtete auf eine Stellungnahme zum Gesuch des Berufungsklägers um unentgeltliche Rechtspflege für das Berufungsverfahren (pag. 163 ff.). 3.3 Mit Eingabe vom 20. Dezember 2022 verzichtete der Berufungskläger auf eine Stellungnahme zum Gesuch der Berufungsbeklagten um unentgeltliche Rechtspflege für das Berufungsverfahren (pag.