3), unter Kosten- und Entschädigungsfolge (pag. 57 ff.). 2.5 Die Vorinstanz erkannte mit schriftlich begründetem Zwischenentscheid vom 21. Oktober 2022, auf die Persönlichkeitsschutzklage werde eingetreten (Ziff. 1). Die Kosten dieses Zwischenentscheids würden im Endentscheid festgelegt und verteilt (Ziff. 2; pag. 83 ff.).