2.3 Gleichentags verfügte das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Vorinstanz) im Verfahren CIV 22 5355, das Gesuch um Anordnung einer elektronischen Überwachung (Rechtsbegehren Ziff. 2, 3, 4, 5 und 7), das im Eheschutzverfahren eingereicht worden sei, werde als eigenständige Persönlichkeitsschutzklage entgegengenommen und unter der Verfahrensnummer CIV 22 5355 geführt