- sich näher als in einem Umkreis von 100 Metern beim H.________ aufzuhalten (Entscheid vom 21. Juli 2022); - sich am Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag am Arbeitsplatz von C.________ bei G.________ näher als 100 Meter aufzuhalten (Verfügung vom 14. Juni 2022); anzuordnen und das Amt für Justizvollzug des Kantons Bern sei mit dem Vollzug der elektronischen Überwachung zu beauftragen.