- sich am Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag am Arbeitsplatz von C.________ bei G.________ näher als 100 Meter aufzuhalten (Ziffer 2 der Verfügung vom 14. Juni 2022); sei für weitere sechs Monate zu verlängern und das Amt für Justizvollzug des Kantons Bern sei mit dem Vollzug der elektronischen Überwachung zu beauftragen. 2. Eventualiter: Für A.________ sei für die Dauer von sechs Monaten eine elektronische Überwachung betreffend die ihm vom Regionalgericht Bern-Mittelland auferlegten Rayonverbote: