2 2. 2.1 Mit Eingabe vom 6. Oktober 2022 gelangte die Berufungsbeklagte mit einem «superprovisorischen Antrag und Gesuch um Anpassung der Eheschutzmassnahmen» an das Eheschutzgericht. Sie stellte die folgenden Rechtsbegehren (pag. 1 ff.): 1. Die für A.________ bestehende elektronische Überwachung betreffend die ihm vom Regionalgericht Bern-Mittelland auferlegten Rayonverbote: - sich näher als in einem Umkreis von 100 Metern beim H.________ aufzuhalten (Ziffer 4 des Entscheids vom 21. Juli 2022);