Den superprovisorischen (Vollzugs-)Antrag auf elektronische Überwachung wies das Eheschutzgericht dagegen superprovisorisch ab. Mit vorsorglichem Massnahmenentscheid vom 8. April 2022 bestätigte das Eheschutzgericht die superprovisorisch angeordneten Annäherungs-, Orts- und Kontaktverbote. Hinsichtlich der Familienwohnung setzte das Eheschutzgericht das Ortsverbot vorübergehend aus. Den Antrag der Berufungsbeklagten auf elektronische Überwachung des Berufungsklägers hiess die Vorinstanz vorsorglich für die Dauer von sechs Monaten gut.