5. Die Vorinstanz beantragte am 20. Oktober 2022 die kostenfällige Abweisung der Berufung. Zur Begründung wird auf den Entscheid verwiesen. Mit Verfügung vom 27. Oktober 2022 wurde den Pächtern das rechtliche Gehör gewährt. Ausser dem Einreichen einer Kostennote erfolgte keine Reaktion. 6. Auf die form- und fristgerechte Berufung ist einzutreten.