Inwiefern die Eigentumsübertragung ungültige sein soll, hätten die Pächter indes nicht dargetan. Hinzu komme, dass eine ungültige Eigentumsübertragung eine Rückabwicklung zur Folge hätte mit entsprechendem Anspruch auf Herausgabe des daraus gezogenen Nutzens, sprich des Pachtzinses. Auch unter diesem Blickwinkel bestehe kein schützenswertes Interesse an einer Hinterlegung der Pachtzinse. 4. Dagegen erhoben C.________ und A.________ am 10. Oktober 2022 Berufung mit den Begehren um Aufhebung des angefochtenen Entscheides und um Bewilligung, die künftig fälligen Pachtzinse mit befreiender Wirkung zu hinterlegen.