Deshalb haben die Pächter den Pachtzins vom 30. Mai 2022 weiterhin an H.________ überwiesen und nicht an den neuen Eigentümer. Daraufhin liess der neue Eigentümer den Pächtern eine Mahnung und eine Kündigungsandrohung zukommen (Gesuchsbeilage[GB] 2). 2 2. Am 17. Juni 2022 - sowie mit Ergänzung vom 5. September 2022 - gelangten die Pächter an das Regionalgericht Bern-Mittelland und ersuchten im Wesentlichen um Bewilligung, die künftig fälligen Pachtzinse mit befreiender Wirkung zu hinterlegen.