Im Jahr 1990 übernahmen die heutigen Pächter das landwirtschaftliche Gewerbe von D.________ und traten somit in dessen Rechtsstellung als Pächter ein. Nach dem Tod von E.________ und seiner Ehefrau trat die Erbengemeinschaft des E.________ und der F.________ in die Rolle der Verpächterin. Laut Grundbuchauszug verkaufte die Erbengemeinschaft die Grundstücke schliesslich am 28. Juni 2021 an G.________, den heutigen Eigentümer.