Berufung gegen den Entscheid des Regionalgerichts Bern- Mittelland vom 29. September 2022 (CIV 22 3235) Regeste: Hinterlegung Pachtzinse wegen Ungewissheit über die Person des Gläubigers (Art. 96 OR) Eine Ungewissheit darüber, wem eine Forderung materiellrechtlich zusteht, begründet nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung nur dann ein Recht zur Hinterlegung, wenn die Ungewissheit eine korrekte Erfüllung der Schuld verunmöglicht (Art. 96 OR). Sind sich die möglichen Gläubiger darüber einig, an wen die Leistung gehen soll und kann diese unabhängig von der materiellen Berechtigung mit befreiender Wirkung erfolgen, fällt eine Hin-