Bei einem Streitwert unter CHF 8'000.00 resultiert für das erstinstanzliche Verfahren gestützt auf das erwähnte Kreisschreiben ein Rahmen von 6 CHF 100.00 bis CHF 800.00. In Rechtsmittelverfahren, soweit sie vom bisherigen Anwalt geführt werden, ist bis zu 50% zuzusprechen. Um dem zeitlichen Aufwand von Rechtsanwalt B.________ gerecht zu werden, ist hier von einer Entschädigung am oberen Ende des Rahmens auszugehen. Daraus folgt für beide Instanzen ein Honorar von insgesamt CHF 1'200.00. Für Auslagen (3%) und Mehrwertsteuer (7,7%) wird pauschal ein Betrag von CHF 130.00 vergütet.