2. Mit Zahlungsbefehl vom 14. März 2022 setzte die Gläubigerin den ausstehenden Unterhalt für den Monat März 2022 in der Höhe von CHF 750.00 zzgl. Akzessorien in Betreibung. Die betriebene Forderung errechnet sich aus dem monatlich geschuldeten Unterhaltsbeitrag von CHF 1'600.00, abzüglich einer im März nachweislich geleisteten Zahlung von CHF 850.00. 2 Die Schuldnerin erhob Rechtsvorschlag.