2 Abs. 1). Weiter sind monatliche Ratenzahlungen von CHF 100.00 für die Tilgung rückwirkend geschuldeter Unterhaltsbeiträge vereinbart worden (Ziff. 2 Abs. 2). Die Schuldnerin hat der Gläubigerin somit insgesamt einen Unterhaltsbeitrag von CHF 1'600.00 pro Monat zu bezahlen.