1. C.________ und A.________ leben in einer eingetragenen Partnerschaft. Sie haben sich am 1. November 2021 getrennt und schlossen am 18. Februar 2022 eine gerichtlich genehmigte Trennungsvereinbarung ab (Gesuchsbeilage [GB] 3 und 4). Darin verpflichtete sich C.________ (Schuldnerin), A.________ (Gläubigerin) für die Dauer der Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von CHF 1'500.00, rückwirkend per 1. November 2021 bis und mit Oktober 2022 zu leisten (Ziff. 2 Abs. 1).