Zudem ist die Berufung mit sechs Seiten relativ kurz und geht in weiten Teilen am Berufungsgegenstand vorbei. Aus diesem Grund sind der gebotene Zeitaufwand und die Schwierigkeit des Verfahrens vorliegend höchstens als durchschnittlich einzustufen. Auch die Bedeutung der Streitsache erweist sich als durchschnittlich. Als angemessen erscheint vorliegend ein Honorar von gerundet CHF 2'000.00. Die geltend gemachten Auslagen und die Berücksichtigung der gesetzlichen Mehrwertsteuer geben zu keinen Bemerkungen Anlass.