Im Rechtsmittelverfahren beträgt das Honorar höchstens 50 Prozent davon (Art. 7 PKV), vorliegend demnach höchstens CHF 3'950.00. Innerhalb des Tarifrahmens bemisst sich der Parteikostenersatz nach dem in der Sache gebotenen Zeitaufwand, der Bedeutung der Streitsache sowie der Schwierigkeit des Prozesses (Art. 41 Abs. 3 des Kantonalen Anwaltsgesetzes [KAG; BSG 168.11]). 9.3.3 Rechtsanwalt C.________ macht in seiner Kostennote vom 14. November 2022 (pag. 285 ff.) ein Honorar von CHF 3'500.00, Auslagen von CHF 49.30 und Mehrwertsteuer von CHF 273.30, total demnach CHF 3'822.60, geltend.