7.3 7.3.1 Wie das Regionalgericht zutreffend erwog (vgl. E. 20 des regionalgerichtlichen Entscheids, pag. 185), klärte das Bundesgericht in seinem in der amtlichen Sammlung der Bundesgerichtsentscheide publizierten Urteil vom 25. März 2022 die vorliegend umstrittene Frage abschliessend und sprach sich für den Fall, dass die Hauptklägerin die Frist zur Klageeinleitung ungenutzt verstreichen lässt, gegen die selbständige Prosequierung einer im Schlichtungsverfahren angehobenen Widerklage aus (BGE 148 III 314 E. 2).