Eine materielle Beurteilung der Klage durch das Regionalgericht war somit in keinem Zeitpunkt vorgesehen. Auch wurde anlässlich der Verhandlung vom 3. Februar 2022 kein Beweisverfahren eröffnet, sondern es wurden nach den ersten Parteivorträgen nur noch Vergleichsverhandlungen geführt (pag. 101 ff.). Ohnehin würde die Eröffnung des Beweisverfahrens nicht ohne Weiteres auf das Eintreten auf die Klage schliessen lassen.