Somit sei das Regionalgericht an der Verhandlung vom 3. Februar 2022 auf das Verfahren eingetreten (pag. 209 ff.). Ein Verfahrenseintritt sei zudem auch aufgrund der Verfahrensdauer von 17 Monaten bereits erfolgt (pag. 219). Somit erweise sich der nun erfolgte Nichteintretensentscheid bereits aus diesem Grund als rechtswidrig.