5.4 5.4.1 Die Berufungsklägerin nimmt in ihren Eingaben an das Obergericht auch ausführlich inhaltlich (materiell) zu ihrer Klage Stellung (pag. 209 ff.). 5.4.2 Hat das Regionalgericht das Verfahren auf eine Prozessvoraussetzung beschränkt und darüber entschieden, bildet auch nur dieses Thema den Rechtsmittelgegenstand und das Obergericht kann nicht erstmals andere (vom Regionalgericht noch gar nicht behandelte) Prozessvoraussetzungen prüfen oder erstmals eine materielle Prüfung vornehmen (Urteil des BGer 5A_424/2018 vom 3. Dezember 2018 E. 4.2; vgl. auch BGE 139 II 233 E. 3.2).