171 ff.). 3.9 Mit Entscheid vom 23. August 2022 beschränkte das Regionalgericht das Verfahren auf die Frage der Gültigkeit der Klagebewilligung und trat auf die Klage der Be- 3 rufungsklägerin wegen Fehlens einer gültigen Klagebewilligung kostenfällig nicht ein (pag. 179 ff.).