Im Rahmen der Vergleichsverhandlungen wurde ein Vereinbarungsentwurf ausgearbeitet. Mit Eingabe vom 14. Februar 2022 erklärte die Berufungsklägerin die Vergleichsverhandlungen als gescheitert und nahm zum Fortgang des Verfahrens Stellung (pag. 123 ff.). 3.8 Mit Verfügung vom 13. Juni 2022 stellte das Regionalgericht den Parteien in Aussicht, das Verfahren auf die Gültigkeit der Klagebewilligung der Berufungsklägerin zu beschränken (pag. 163). Beide Parteien äusserten sich dazu (pag. 167 und pag. 171 ff.).