Mit Verfügung vom 4. November 2021 lud das Regionalgericht die Parteien zur Verhandlung im vereinfachten Verfahren vor. Dabei waren die ersten Parteivorträge, gegebenenfalls Vergleichsverhandlungen und das Beweisverfahren (Parteibefragungen) vorgesehen. Die Parteien wurden explizit darauf hingewiesen, dass nicht mit den zweiten Parteivorträgen und dem Entscheid zu rechnen sei (pag. 79 ff.). 3.7 Anlässlich der Verhandlung vom 3. Februar 2022 vor dem Regionalgericht modifizierte die Berufungsklägerin ihre Rechtsbegehren in der Sache wie folgt (pag.