Nachdem die Vergleichsverhandlungen scheiterten, ersuchte die Berufungsklägerin darum, dass ihr als Widerklägerin ebenfalls die Klagebewilligung zu erteilen sei. Die Schlichtungsbehörde Oberland entsprach diesem Antrag und erteilte in der Folge sowohl der Berufungsbeklagten als Klägerin als auch der Berufungsklägerin als Widerklägerin die Klagebewilligung (vgl. Klagebeilage [KB] 2). 3.3 Die Berufungsbeklagte machte in der Folge von ihrer Klagebewilligung keinen Gebrauch, reichte insoweit also keine Klage beim Regionalgericht ein. 3.4 Am 11. Mai 2021 erhob die Berufungsklägerin beim Regionalgericht Oberland Klage gegen die Berufungsbeklagte.