2 1. Die Klage vom 21.01.2021/25.03.2021 sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Die Klägerin sei widerklageweise zu verurteilen, der Beklagten/Widerklägerin einen Betrag von CHF 13'200.00 zuzüglich Zins zu 5 % seit wann rechtens zu bezahlen. 3. Die Beklagte/Widerklägerin sei widerklageweise zu ermächtigen, die Schäden gemäss Abgabeprotokoll auf Kosten der Widerbeklagten zu beseitigen.