2. 2.1 Am 22. Januar 2021 gelangte die Berufungsbeklagte mit einem Schlichtungsgesuch gegen die Berufungsklägerin an die Schlichtungsbehörde Oberland (Verfahren OL 21 92). 2.2 Am 1. Februar 2021 sprach die Berufungsklägerin die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses per 31. Mai 2021 aus. Die Berufungsbeklagte kündigte ihrerseits am 11. Februar 2021 per Ende Februar 2021 fristlos.