Verfahrensbeteiligte A.________ Klägerin/Berufungsklägerin gegen B.________ vertreten durch Fürsprecher C.________ Beklagte/Berufungsbeklagte Gegenstand Gültigkeit Klagebewilligung Berufung gegen den Entscheid des Regionalgerichts Oberland vom 23. August 2023 (CIV 21 1292) Regeste Art. 311 Abs. 1 und Art. 317 Abs. 1 ZPO; ein «aus den Akten weisen» gibt es nicht.